Das Königreich Sturmwind
Zum Reich Sturmwind gehören:
– die Stadt Sturmwind
– das Nordhaintal
– der Elwynn-Wald
– Westfall
– das Rotkammgebirge
– der Dämmerwald
Das Wappen des Königreiches Sturmwind ist der goldene Löwe auf blauem Grund.
Inhalt
Die Gesetze des Thrones, der Thronfolge und des Staates
§1 Die Königswürde
§1.1
Das Wort Seiner Majestät, des Königs, ist Gesetz.
§1.2
Anduin Llane Wrynn ist König zu Sturmwind bis zu seinem Scheiden, das Licht möge es verhüten.
§1.3
Höchster Richter zu Sturmwind ist der König, ihm allein obliegt es jedes andere Richturteil zu ändern.
§1.4
Thronfolger ist das erstgeborene Kind des Königs, solange Seine Majestät es nicht anders verfügt. Gibt es kein Kind, so folgt der nächste Verwandte.
§2 Königliche Beamte
§2.1
Königliche Beamte sind die Richter von Sturmwind, sowie die Stadträte.
§2.2
Die Richter sind befugt Urteile im Namen des Königs zu sprechen, nicht jedoch des Königs Urteil zu widerlegen. Die Richter können die Vogelfreiheit gemäß §3 verhängen.
§2.3
Der Stadtrat von Sturmwind ist in seiner Gesamtheit befugt, Entschlüsse über die Gesetze Sturmwinds zu treffen, nicht jedoch dem König zuwider zu handeln. Jeder Gesetzesentwurf muss vom König oder seinem obersten Vertreter in Abwesenheit Seiner Majestät genehmigt werden. Oberster Vertreter des Königs ist der Hochlord von Sturmwind.
§3 Vogelfreiheit
§3.1
Wer als Vogelfrei erklärt ist kann von jedem Bürger gerichtet werden und gilt als aus dem Königreich verbannt.
§3.2
Selbsterklärend Vogelfrei sind:
– Hochverräter
– Massenmörder
– Wiederholte Mörder
§3.3
Der König kann die Vogelfreiheit verhängen.
§3.4
Die Richter von Sturmwind können die Vogelfreiheit begründet auch ohne Prozess verhängen. Der Richter muss sich danach jedoch vor dem König, seinem Vertreter oder dem Stadtrat für seine Entscheidung rechtfertigen. Missbraucht er sein Recht, ist er des Todes und die Entscheidung ist aufzuheben.
Gesetzbuch der Verbrechen und Strafen
§1 Schwerstverbrechen
§1.1 Massenmord
Wer mehr als 5 Bürger absichtlich mordet (§2.1) gilt als Massenmörder.
Mögliche Strafe: Lebensstrafe
§1.2 Hochverrat
Wer durch Verrat (§2.3) den Tod eines oder mehrerer Streitkräfte der Allianz
verschuldet, den König angreift oder Dokumente der Allianz an die Feinde derselbigen preisgibt, begeht Hochverrat.
Mögliche Strafe: Lebensstrafe
§2 Schwere Verbrechen
§2.1 Mord
Wer ein anderes Wesen durch/aufgrund Heimtücke, Habgier, niederen Beweggründen, um eine andere Straftat zu verschleiern oder zur Befriedigung des eigenen Triebes absichtlich tötet oder bewusst zu einer solchen Tat aufruft gilt als Mörder.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.1.1
Dies gilt nicht so derjenige im Auftrag des Königs handelt, einen als Vogelfrei erklärten Verbrecher tötet oder aus Notwehr handelt.
§2.2 Totschlag
Wer ein anderes Wesen außerhalb eines kriegerischen und verbrieftem Konfliktes tötet verübt einen Totschlag.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.2.1 Adelsklausel
Nur Adlige können Konflikte verbriefen (Ehrenduell, Fehde, Krieg).
§2.2.2
Innerhalb der Stadtmauern Sturmwinds sind Duelle verboten.
§2.3 Verrat
Wer den Befehl des Königs missachtet oder Truppen der Allianz im Krieg oder Einsatz bekämpft gilt als Verräter.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.3.1 Verschwörung gegen die Krone
Wer plant, dem Adel oder dem König Schaden zuzufügen gilt als Verschwörer gegen die Krone.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.3.2 Verschwörung gegen das Volk
Wer plant einer größeren Volksgruppe Schaden zuzufügen gilt als Verschwörer gegen das Volk.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.3.3 Spionage
Wer Geheimnisse des Königs, seiner Erfüllungsgehilfen, des Militärs oder des Adels ausspäht gilt als Spion und wird bestraft.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.4 Schwerer Fall von Hetze
Wer Hetze gegen den Adel oder den König begeht, gilt als schwerer Straftäter.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§2.5 Gefangennahme
Wer durch Gefangennahme eines anderen bezweckt das Königreich, eine Gruppe von Bürgern oder einen Einzelnen zu einer Handlung zu zwingen, verübt eine Straftat.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.5.1 Freiheitsberaubung
Wer ein anderes Wesen gegen seinen Willen verbringt oder festhält verübt eine Straftat.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.5.2 Erpressung
Wer die Nötigung durch Ausnutzen einer misslichen Lage des Opfers begeht um sich selbst einen finanziellen oder gesellschaftlichen Vorteil zu verschaffen oder um eine andere Straftat zu verschleiern verübt eine Straftat.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.6 Schwerer Körperverletzung
Wer die Körperverletzung begeht und ein Wesen dauerhaft körperlich entstellt, wer den Verlust eines Körpergliedes, den Verlust der Sehkraft auf mindestens einem Auge, den Verlust des Hörvermögens auf mindestens einem Ohr, den Verlust des Sprachvermögens oder den Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit dauerhaft in Kauf nimmt, gilt als schwerer Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe
§2.7 Schwerer Diebstahl
Wer einen Diebstahl durch Überwindung eines Hindernisses mit Verwendung von Werkzeug oder werkzeugähnlichem Gegenstand, einen kirchlichen Gegenstand, einen Gegenstand zur Glaubensausübung, einen Gegenstand aus den Beständen des königlichen Militärs oder erhebliche finanzielle Schäden für das Opfer (>50% des Gesamtvermögens) verursacht, gilt als schwerer Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§2.8 Schwerer Raub
Wer einen Raub mit Waffe oder in Überzahl begeht, gilt als schwerer Straftäter. Anstachelung kann mit der Lebensstrafe geahndet werden.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§2.9 Schwere Nötigung
Wer ein anderes Wesen mittels Trank, Gift, Drogen oder jedweder Magie zu ungewollter Handlung zwingt, gilt als schwerer Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Lebensstrafe, Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
Sonderparagraph §2.9.1 Ketzerei
Wer absichtlich falsche schriftliche Lehren über das Licht in Umlauf bringt, ein Mitglied der Kirche des Lichts angreift, Schatten oder Dämonen anbetet, Schattenmagie, Nekromantie oder Dämonenmagie wirkt oder bei einer dieser Taten hilft ist ein Ketzer und wird der Kirche des Lichts übergeben, welche über ihn gemäß den Kirchengesetzen richtet.
§3 Mittlere Verbrechen
§3.1 Schwerer Fall von Widerstand gegen die Wache Seiner Majestät
Wer Widerstand gegen die Wache mit Waffe leistet, oder ein Mitglied der Wache verletzt, gilt als Straftäter.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.1.1 Beleidigung einer Amtsperson
Wer eine Amtsperson im Dienst oder einen Adligen in seiner Ehre herabwürdigt gilt als Straftäter.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.1.2 Missachtung eines richterlichen Beschlusses
Wer sich einem Urteil oder einem Beschluss eines königlichen Richters widersetzt, gilt als Straftäter. Hierzu zählt im Sonderfall auch die Missachtung eines Arrests oder einer Vorladung, die von einer Wache ausgesprochen wurde.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.2 Betrug
Wer durch Vorspielen falscher Tatsachen sich oder einem Dritten einen Vorteil verschafft, wer Fälschungen erstellt oder in den Umlauf bringt, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.2.1 Führen eines falschen Titels
Wer vorgibt einen Titel zu führen, dies nicht belegen kann oder sich durch die Vorgabe einen Vorteil verschafft, gilt als Straftäter.
§3.2.2 Urkundenfälschung
Wer eine Urkunde fälscht oder eine unechte Urkunde verwendet um sich damit einen Vorteil zu verschaffen, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.2.3 Korruption
Wer seine Stellung oder seinen Titel benutzt um sich selbst oder einem Dritten einen persönlichen Vorteil zu verschaffen, wer besticht oder sich bestechen lässt, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.2.4 Schwarzhandel
Wer Handel mit verbotenen Waren treibt oder diese am Zoll des Hafens vorbeiführt, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.2.5 Hehlerei
Wer Ware ohne Lizenz oder Diebesgut verkauft, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.3 Tätlicher Angriff
Wer ein anderes Wesen mit dem bloßen eigenen Körper oder ungeeigneten Mitteln angreift, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.3.1 Bewaffneter Angriff
Wer ein anderes Wesen mit einer Waffe angreift, gilt als Straftäter.
Ein Tierbegleiter, Magie oder Hexerei wird wie eine Waffe behandelt.
Der Versuch ist strafbar.
Das zum Angriff angestachelte Tier wird konfisziert und getötet.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.3.2 Körperverletzung
Wer den Leib eines Wesens verletzt, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.3.3 Nötigung
Wer ein anderes Wesen zu einer ungewollten Handlung zwingt, gilt als Straftäter.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.4 Diebstahl
Wer unerlaubt eine fremde Sache wegnimmt, verübt ein Heimlichkeitsdelikt und gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.5 Raub
Wer durch Nötigung eine fremde Sache wegnimmt, gilt als Straftäter.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.6 Wiederholtes Stehlen
Wer durch wiederholtes Stehlen auffällt, kann auch zu einer Lebensstrafe verurteilt werden.
§3.7 Hetze
Wer gegen ein anderes Wesen Rufmord oder Verleumdung mündlich oder schriftlich verbreitet, gilt als Straftäter.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.8 Schändung eines Heiligums
Wer sich an einem Heiligtum grob fehlverhält, es schändet oder unerlaubt verändert gilt als Straftäter.
Hierunter fallen auch Gräber und Leichname.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§3.8.1 Nekromantische Erweckung
Wer die Totenruhe des Verstorbenen durch die Erweckung eines Leichnams stört, ist mit dem Tode zu bestrafen.
§3.9 Anwendung von verderbter Magie (siehe auch Buch der Sondergesetze)
Wer verderbte Magie anwendet, gilt als Straftäter.
Hierzu zählt Nether-, Fel- und Schattenmagie sowie Nekromantie.
Mögliche Strafen: Überstellung an das Magiersanktum oder Lichtorden, Freiheitsstrafe, Lebensstrafe
§4 Vergehen
§4.1 Beleidigung
Wer ein Wesen innerhalb der Tore Sturmwinds in seiner Ehre herabwürdigt, wird bestraft. Dazu gehört auch das Anspucken einer Person.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§4.2 Besitz von verbotenen Gegenständen
Wer im Besitz von verbotenen Gegenständen angetroffen wird, wird bestraft.
Setzt Wissen um Art und Weise des Gegenstandes voraus.
Der Gegenstand wird in jedem Fall konfisziert.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§4.3 Einbruch
Wer unerlaubt in ein fremdes Heim eindringt und dabei ein Hindernis überwindet wird bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§4.4 Sachbeschädigung
Wer unerlaubt fremdes Eigentum in Aussehen, Funktion oder Zweck verändert oder zerstört wird bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§4.5 Störung der öffentlichen Ordnung/Ruhe
Trunkenheit und unzüchtiges Verhalten in der Öffentlichkeit sind Vergehen und werden bestraft.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§4.6 Wucher
Wer eine Pacht, einen Zins oder einen Wegezoll verlangt der über dem doppelten des eigentlichen Wertes liegt, gilt als Straftäter.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
§4.7 Wilderei (siehe auch Buch der Sondergesetze)
Wer unerlaubt in den Wäldern des Königs ein Tier erlegt welches größer als ein Hase ist wird bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
(ooc: Jeder Charakter kann selbst für sich entscheiden, ob er eine Lizenz hat oder nicht)
§4.8 Widerstand gegen die Wache
Wer sich der Wache und/oder Erfüllungsgehilfen bei Vollzugsmaßnahmen körperlich widersetzt wird bestraft.
Mögliche Strafen: Freiheitsstrafe, Körperstrafe, Goldstrafe
Buch der Sondergesetze, der Erlässe und der vorläufigen Regelungen
§1 Magie
§1.1: Grundsätzliches
Das Ausüben von Magie gleich welcher Art, also das Verwenden, Kanalisieren, Umleiten oder Bündeln von kosmischen Kräften, ist straffrei. Wird die Magie in Verbindung mit einer Straftat benutzt, so gilt sie als Waffe oder als schwerwiegender Faktor.
§1.2: Hexenmeister
§1.2.1
Ausüben von Hexerei, Schattenmagie, Nethermagie und Dämonologie sind in Sturmwind verboten.
§1.2.2
Bürger mit schwarzmagischen Talenten sind verpflichtet, einen Ausweis bei sich zu führen.
§1.2.3
Das Mitführen von Dämonen in der Stadt ist Ketzerei, gleich ob der Dämon in der Stadt beschworen wurde oder nicht.
§1.2.4
Seelensplitter, unabhängig der Quelle, müssen umgehend der Kirche des Lichts übergeben werden.
§1.2.4.1
Das wissentliche Behalten oder Erzeugen von Seelensplittern wird mit dem Tode bestraft.
§1.3: Nekromantie
§1.3.1
Wer die Toten erweckt ist mit dem Tode zu bestrafen.
§1.3.2
Wer die Totenruhe stört, ist mit Verbannung oder dem Tode zu bestrafen.
§1.3.3
Wer trotz der Möglichkeit dazu jemanden nicht davon abhält, Tote zu erwecken oder die Totenruhe zu stören, ist mit dem Kerker oder Pranger zu bestrafen.
§1.3.4
Untote im Königreich Sturmwind sind sofort zu töten, es sei denn sie tragen das Banner des Argentumskreuzzuges oder gehören zum Orden der Schwarzen Klinge.
§1.4: Todesritter
§1.4.1
Jene Todesritter, die durch Nekromantie gezwungen wurden ihre abscheulichen Verbrechen zu begehen, sind, so ihr Wille frei ist, auf Geheiß des Königs zu verschonen und mit Anstand zu behandeln.
§1.4.2
Jene Todesritter, die noch lebendig sind, und sich dem Lichkönig (Arthas) freiwillig angeschlossen haben, sind Hochverräter und damit Vogelfrei.
§1.4.3
Todesritter sind angehalten, sich gebührlich, respektvoll und im Sinne der Gesetze Sturmwinds zu verhalten. Ihre Kräfte sind mit Zurückhaltung zu benutzen und der Einsatz unheiliger Magie unterliegt der Gesetzgebung zur Ketzerei, Nekromantie und Hexerei.
§1.4.4
Todesritter dürfen das Schloss zu Sturmwind nur in Begleitung einer Wache betreten.
§2 Reichsfeindliche Kulte
Bekennende Angehörige der Brennenden Legion, eines ihr zugeordneten Kultes, sowie Angehörige eines Kultes, der die Alten Götter anbetet, sind als Feinde des Reiches zu behandeln und unverzüglich zu verhaften.
§3 Neutrale Fraktionen
Angehörige einer von der Allianz als neutral anerkannte Fraktion haben prinzipiell Zutritt zu den Ländereien des Reiches.
§3.1
Diese verfügen jedoch über kein Bürgerrecht, wenn sie nicht bereits Bürger des Reiches sind oder ihnen das Bürgerrecht verliehen wird.
§4 Paladine
§4.1
Paladin ist für das Gesetz, wer von einem anerkannten Paladinorden oder der Kirche des Lichtes als solcher ernannt wurde.
§4.2
Paladine dürfen sich dem Befehl des Königs widersetzen wenn dieser Befehl sie zwingen würde ihren Eid auf den Kodex zu brechen. Sie dürfen dem König jedoch nicht zuwider handeln.
§4.3
Paladine können als Offiziere jeglichen Ranges eingesetzt werden.
§4.4
Erfahrene Paladine können vom König, dem Stadtrat oder der Stadtwache als vorläufige Richter eingesetzt werden, wenn kein Richter von Sturmwind aufzufinden ist und ein Urteil schnell erfolgen muss. Innerhalb von Sturmwind (Stadt) ist dieses Vorgehen nicht erlaubt.
§4.5
Als Richter eingesetzte Paladine können nicht das Urteil des grausamen Todes verhängen.
§4.6
Paladine sind als Streiter des Königs und des Lichtes befugt, Festnahmen und Kampfeinsätze im Ganzen Königreich durchzuführen. Gefangene müssen an die Stadtwache oder örtliche Beamte des Reiches abgeliefert werden.
Sonderparagraph §S5 Wilde Tiere innerhalb der Stadtmauern
§S5.1
Das Gesetz sieht vor, dass von Bürgern gezähmte Tiere sich nur mit “Unbedenklichkeitsbescheinigung” und nur in Begleitung des zugehörigen Bürger innerhalb der Stadtmauern aufhalten dürfen, ganz gleich, ob angeleint oder nicht.
§S5.2
Der erste Verstoß eines Bürgers wird mit einer Verwarnung und einem Bußgeld geahndet. Bei einem erneuten Verstoß kann das Vergehen mit einem Bußgeld oder einer Nacht Besinnungshaft geahndet werden.
§S5.3
Ab dem dritten Verstoß gilt es als Straftat und er wird mit Stadtarrest von mindestens zwei Wochen bestraft. Das Tier wird mit sofortiger Wirkung dem Dunkelmond-Jahrmarkt übergeben und geht damit in den Besitz der Betreiber über. Besteht akute Gefahr für die Bevölkerung kann auch auf die Todesstrafe für das Tier entschieden werden.
Arten der Strafen
Wiederholungen und Extremfälle werden in der Regel schwerer bestraft.
Freiheitsstrafen:
Untersuchungshaft: Je nach Ermittlungsstand kann die Untersuchungshaft verlängert oder in Stadtarrest umgewandelt werden.
Besinnungshaft: Eine Nacht Haft, Ausnüchterung. Leichte Bestrafung welche ab Rang Gefreiter verhängt werden kann.
Verlieshaft: Von 2 Tagen bis X Monate, Hochsicherheitstrakt, Magier können zum Magiersanktum überstellt werden.
Stadtarrest: Darf die Stadt nicht verlassen, muss sich regelmäßig bei der Wache melden.
Hausarrest: Bei Adeligen, Klerikern oder Bürgern mit wichtigen Ämtern und geringer Fluchtgefahr.
Geldbußen:
Arbeitsstrafe: Dienst bei Jauchebauer, Kanalarbeiten, Mine, Wachbüro putzen, ect. Ersatz oder Ergänzung für normale Geldbuße.
Normale Geldbuße: Wird mit Richter abgesprochen – hängt von Charakter/Reichtum ab.
Enteignung: Entzug von Teil- oder Gesamtbesitz auf dem Boden des Königreiches Sturmwind.
Entzug des Titels: Entzug des Titels und seiner damit verbunden Rechte. Besitz der mit Titel zusammenhängt, geht an den König zurück. “Ausländischen Titeln” werden die Rechte welche im Königreich Sturmwind mit diesem Titel einhergehen bis auf weiteres entzogen, jedoch nicht der Titel an sich.
Körperstrafen:
Pranger: Der Verurteilte wird in einen Pranger gebunden. Ein Schild weist die Öffentlichkeit auf seine Schandtaten hin (Ausspielen nur nach Absprache).
Peitschen- oder Stockhiebe: Meist auf nackten Rücken.
Hände oder Finger brechen: Finger oder Hände werden auf einen Holzklotz gebunden und durch maximal 3 Schläge eines Holzknüppels gebrochen.
Hände oder Finger abtrennen: Finger oder Hände werden mit der Klinge vom Rest der Extremität getrennt.
Brandzeichen: Auf Stirn, Wange oder Handrücken, dürfen nicht verdeckt werden. Ein Zeichen im Kreis bedeutet Extremfall der Tat/Taten.
– X (Kreuz – Hat schon X-Mal etwas verbrochen) für Wiederholungstäter.
– V im Kreis für Vogelfrei.
– Totenkopf für Mörder.
– Gebrochene Krone für Verräter.
((ooc: Derart charakterverändernde Strafen werden natürlich immer mit dem Spieler/der Spielerin des Charakters besprochen.))
Lebensstrafe:
Vogelfrei: Dem Verurteilten werden alle Rechte abgesprochen, es wird keine Unterstützung oder Schutz der Wache mehr gewährt.
Verbannung: Verbannung aus der Stadt oder dem Königreich.
Lebenslange Haft: selbsterklärend.
Hinrichtung: Tod durch den Strick, bei Adeligen Tod durch das Schwert.
Rechtfertigungsgründe:
Hausrecht: Wer seinen privaten Grund und Boden selbst oder durch Untergebenen mit verhältnismäßigen Mitteln gegen unerwünschte Personen behauptet. Gilt nur für Privatbesitz.
Eigenwehr: Wer einen rechtswidrigen, nicht selbst gestarteten oder selbst provozierten Angriff auf sein eigen’ Leib und Leben oder Eigentum mit verhältnismäßigen Mitteln abwehrt. Wer eine strafbare Handlung verhindert oder zu verhindern sucht, geht straffrei aus. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss hierbei gewahrt werden.
Recht durch königliches Amt: Handlungen, die der Durchsetzung des geltenden Rechts dienen und von jemandem ausgeführt werden, der von Amts wegen hierzu befugt ist, sind nicht strafbar. Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss hierbei gewahrt werden.
Folter: Darf nur durch Richter oder Offizier befohlen werden werden.
Übliche Maßnahmen sind: Daumenschrauben, Streckbank, Schüreisen.
Kaution: Möglichkeit zum Freikauf auf Beschluss des Richters oder eines Offizieres. In der Regel sehr hoher Betrag und nicht für jeden bezahlbar.
Verbotene Gegenstände
Verbotene Gegenstände welche konfisziert und vernichtet werden können:
– Mordwerkzeuge (Garotten, Ogerfänger, Giftnadeln)
– Gegenstände die mit verderbter Magie behaftet sind
– Fälschungen (gefälschte Dokumente, auch gezinkte Würfel, Gegenstände die zum Betrug geeignet sind)
– Gifte und Betäubungsmittel (z.B. schwarzer Lotus)
Buchinformationen & Anhänge
[Die Aldor-Wiki]
[Siebte Wachkompanie]
[Zehnte Wachkompanie]